2 AZR 894/07 - Arbeitnehmer kann Kündigung nicht zurücknehmen
Auch eine fristlose Kündigung bindet den Arbeitnehmer
Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.