1 BvR 2074/05 - Automatisches Erfassen von Autokennzeichen verfassungswidrig
Erfasst die Polizei Autokennzeichen im Massenverfahren, verstößt sie gegen das Grundgesetz. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und damit das Vorgehen Hessens und Schleswig-Holsteins bemängelt. Die Polizei darf KfZ-Kennzeichen nur unter bestimmten Bedingungen automatisch massenhaft erfassen.
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