Gewissensentscheidung

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Grundrechte Art. 4 Abs. 1 GG

    Erläuterung: Gewissensentscheidung ist "jede sittliche, d.h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung, die der Einzelne in eienr bestimmten Lage für bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt. (BVerfGE 12, 45, 55)


    Art. 4 Abs. 1 GG

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