Erläuterung: Der Gesetzgeber hat auf bewußt auf die Festlegung eines gesetzlichen Ehetyps verzichtet. Die Eheleute sollen eine einvernehmliche Lösung für sich finden und sie ihren Bedürfnissen anpassen.
Es haben sich drei verschiedene Ehetypen herauskirstallisiert:
- Haushaltsführungsehe (Alleinverdienerehe),
- Doppelverdienerehe und
- die Zuverdienerehe.
Zivilrecht - Familienrecht - § 1360 BGB