öffentliche Ordnung

  • Begriff aus dem öffentlichen Sicherheits- und Ordnungsrecht (Polizeirecht)

    Die öffentliche Ordnung „erfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens beachtet wird“ (Dodegge NJW 1987, 1915).


    Der Begriff ist in seiner Gesamtheit mit dem Begriff der öffentlichen SIcherheit zu verknüpfen.


    Die Definition ist kritisch zu hinterfragen, da sie fast jedes Verhalten abdeckt, das nicht erwünscht ist.

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