öffentliche Sicherheit

  • Begriff aus dem Sicherheits- und Ordnungsrecht

    Die öffentliche Sicherheit „umfasst die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und der sonstigen Träger der Hoheitsgewalt“ (Dodegge NJW 1987, 1915)

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft