Computer Grundrecht

  • Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

    Das Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme schützt den Herrschaftsbereich des Nutzers über seinen informationstechnischen Gerätepark. Das Grundrecht beschreibt einen umfassenden Systemschutz, der weit über vom User veröffentlichte Informationen hinausgeht. Die private Datenshpäre darf nicht verändert und nur unter sehr engen Voraussetzungen (Auflagen) in diese eingedrungen werden, z.B. zum Abhören.


    Das Grundrecht begegnet "neuartigen Gefährdungen" für die Privatsphäre etwa durch den wissenschaftlichen Fortschritt und die Umstellung der Lebensgewohnheiten. IT-Systeme sind allgegenwärtig und "für die Lebensführung der Bürger von zentraler Bedeutung". Sie würden etwa der Archivierung und Verwaltung der eigenen und der gesellschaftlichen Angelegenheiten oder der Unterhaltung dienen. Daneben enthalten viele Gegenstände des Alltags informationstechnische Komponenten. Anknüpfungspunkt ist auch die zunehmende Bedeutung der IT für die Persönlichkeitsentfaltung durch die zum Normalfall werdende Vernetzung.


    Das Computer Grundrecht ergänzt unter anderem das Telekommunikationsgrundrecht gem. Art. 10 GG, um Schutzlücken zu schließen. Das Telekommunikationsgrundrecht schützt die Übertragung von Kommunikation, findet aber im Abschluss des Vorgangs seine Grenze. Gerade bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) findet das Telekommunikationsgrundrecht seine Grenze. Wird ein IT-System erst einmal etwa mit einem Staats-Trojaner infiltriert, sei die entscheidende Hürde genommen, um das System vollständig, insgesamt auszuspähen. So ist es auch möglich, auf dem Rechner abgelegte Daten zur Kenntnis zu nehmen, die keinen Bezug zur laufenden Telekommunikation aufweisen. Hier sind klare verfahrensrechtliche Regelungen notwendig, die dieses Risiko begrenzen und enge Grenzen für die Ermittler schaffen. Ferner besteht die Gefahr, das Verhalten in einer betroffenen Wohnung ausgespäht werden, solange mit einem Server "auch Geräte im Haushalt gesteuert werden".

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