Verfahrensverzeichnis

  • Pflicht zur Erstellung

    Das Verfahrensverzeichnis ist ein Begriff des deutschen Datenschutzrechts bis Mai 2018 und wurde durch das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ersetzt.


    Die Daten verarbeitende Stelle war verpflichtet, in einer Beschreibung jedes von ihr eingesetzte Verfahren festzulegen und dem Datenschutzbeauftragten zur Führung des Verzeichnisses zu übermitteln:

    Das Verfahrensverzeichnis sollte laufend auf dem neuesten Stand gehalten werden. Es machte die unternehmensinternen Datenverarbeitungsprozesse transparent und bildete die Grundlage für die interne Datenschutzorganisation.


    Das Verfahrensverzeichnis wurde am 25.05.2018 durch die verpflichtenden Verzeichnisse nach Art. 30 DSGVO ersetzt.

    E-Learning Datenschutz

    Datenschutz praktische Lektion
    https://juristi.de/home/index.php?quiz/
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft