Soweit der Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 59 DSGVO (der Verordnung (EU) 2016/679) den Verantwortungsbereich der Landesregierung betrifft, leitet die Landesregierung dazu innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage dieses Berichts ihre Stellungnahme dem Landtag zu.