Erbschein

  • zum Nachweis des Erbrechts

    Zum Nachweis seines Erbrechts wird dem Erben auf Antrag vom Nachlassgericht ein Erbschein ausgestellt. Das Nachlassgericht hat aufgrund der vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen zu prüfen, ob der Antragsteller der Erbe ist. Der Erbschein enthält die genaue Bezeichnung des Erben und den Umfang des Erbrechts (ob Alleinerbe, ob Miterbe und zu welchem Bruchteil).

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