Treu und Glauben

  • Interessen

    Treu und Glauben ist ein zentraler Begriff des Zivilrechts und bezieht sich insbesondere auf den Reglungsgehalt der § 242 BGB sowie § 307 BGB . Treu und Glauben gehört zu den unbestimmten Rechtsbegriffen.


    "Treue" bedeutet nach seinem Wortsinn eine auf Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit und Rücksichtnahme beruhende äußere und innere Haltung gegenüber einem anderen. "Glauben" ist das Vertrauen auf diese Haltung. (BGHZ 12, 337, 343)

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