Bundesarbeitsgericht

  • Revisionsinstanz im Arbeitsrecht

    Das Bundesarbeitsgericht ist das höchste deutsche Gericht in Arbeitsrechtssachen. Es ist grundsätzlich die Revisionsinstanz und folglich dann zuständig, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision für zulässig erklärt hat. Das BAG besteht aus Senaten, die jeweils mit dem Vorsitzenden Richter des Senats, zwei weiteren Berufsrichtern und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt sind. Dem großen Senat gehören aus jedem Senat ein Berufsrichter, unter ihnen die Präsidentin des BAG, sowie je drei ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an.

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