Dies teilt die Rechtsschutzversicherung Arag mit. Allerdings ist der Chef nur dann dazu verpflichtet, wenn es keine betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprechen. Doch der Arbeitgeber hat ebenfalls die Aufgabe, alles dafür zu tun, dass betriebliche Gründe ausgeräumt werden, die eine Teilzeitarbeit verhindern. (Az.: LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa 787/04) [@]