Steuer-ID

  • Einheitliche Personenkennnummer für behördenübergreifendes Datenmanagement der Bundesbürger

    Die Steuer-ID soll zu einer zentralen Kennung natürlicher Personen in Deutschland werden. Sie dient dem Ausschluss der Verwechslung von Personen und einer verlässlichen Pflege der Basisdaten. Zu den Stammdaten zählen Namen, Geburtsort und -datum, Geschlecht, Anschriften, Wohnungswechsel sowie Staatsangehörigkeiten. Für besonders schützenswerte Personen soll eine Auskunftssperre gelten. Der Zugriff von Sicherheitsbehörden ist (momentan noch) nicht vorgesehen.


    Mit Hilfe eines sogenannten Datencockpits sollen sich Bürger einen Überblick über die Zugriffe der Behörden auf ihre Stammdaten verschaffen können.


    Das Vorhaben ist hoch umstritten und verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Die von der Politik entwickelten Schutzmechanismen werden einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und sind datenschutzrechtlich nicht ausreichend.

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