Feststellungsurteil

  • Zivilprozessordnung und weitere Prozessrechte, wie Verwaltungsprozessrecht

    stellt rechtskräftig fest, ein bestimmtes Rechtsverhältnis bestehe oder bestehe nicht. Bei Schadensersatzpflicht muss Mitverschulden des Klägers angesprochen sein. (BGH NJW 78, 522)


    Beispielstenor

    1. Es wird fest­ge­stellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, an die Beklagte einen Betrag von ... Euro zu zahlen.
    2. Die Beklagte wird verur­teilt, die vorpro­zes­sualen Rechts­an­walts­kosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent­punkten über dem übli­chen Basis­zins­satz seit ... zu zahlen.
    3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfah­rens.
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