Unbestellte Ware

  • Unbestellte Ware braucht ein Verbraucher im Grundsatz nicht zurück zusenden. Es gibt jedoch Ausnahmen zu beachten

    Wer als Verbraucher Pakete mit Waren zugesandt bekommt, die er nicht bestellt hat, braucht er sie nicht an den Händler zurücksenden oder zu bezahlen. (§ 241a BGB)


    Immer wieder versuchen Händler unbestellte Ware an Verbraucher zu senden, um dann die Zahlung einer Rechnung zu erzwingen. Hier gilt es sich entsprechend zu wehren.


    Ist offensichtlich, dass der Absender absichtlich unbestellte Ware an den Verbraucher sandte, kann die Ware behalten, benutzt oder entsorgt werden.

    Gesetzliche Ansprüche des Verkäufers sind jedoch nicht ausgeschlossen, wenn

    • die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und
    • der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

    Wurde die Ware jedoch erkennbar an einen falschen Empfänger gesandt, kann der Absender die Ware zurück verlangen. Das selbe gilt bei doppelter oder mehrfacher Versendung.

    Sollte der Sendung eine Rechnung beiliegen und der Rechnungsbetrag bereits vom Konto abgebucht worden sein, gilt etwas anderes. Hier sollte zur Abwicklung des Kaufvertrages das Widerrufsrecht in Betracht gezogen werden.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft