Bestimmtheitsgebot

  • Transparenzgebot

    Das Bestimmtheitsgebot ist ein Maßstab zur Bewertung von Klauseln bei allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es wird aus dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB abgeleitet. Es verlangt , dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann. Abzustellen ist auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (BGH, Urteil vom 24. November 2017 – LwZR 5/16)>

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