Der Fachanwalt für Familienrecht ist der Experte für alle Fragen rund um das Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht. Er kennt die familienrechtlichen Bezüge zu Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie zum öffentlichen Recht. Er berät nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartner. Der Fachanwalt gestaltet Eheverträge. Verfahren vor dem Familiengericht gehören zu seinem Berufsalltag.