Fachanwalt für Familienrecht

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Berufsrecht der Anwälte - § 43c BRAO, FAO

    Der Fachanwalt für Familienrecht ist der Experte für alle Fragen rund um das Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht. Er kennt die familienrechtlichen Bezüge zu Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie zum öffentlichen Recht. Er berät nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartner. Der Fachanwalt gestaltet Eheverträge. Verfahren vor dem Familiengericht gehören zu seinem Berufsalltag.

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