Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Berufsrecht der Anwälte - § 43c BRAO, FAO

    Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der Experte für das Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts hilft er bei Fragen zum Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung und dem Schutz besonde­rer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen. Er verfügt über Kenntnisse des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversiche­rungsrechts. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts ist er der rich­tige Ansprechpartner für Fragen rund um Tarifvertrags-, Personal­vertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampf- und Mit­bestimmungsrecht. Er hat umfangreiche Erfahrungen bei arbeitsge­richtlichen Auseinandersetzungen.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft