Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der Experte für das Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts hilft er bei Fragen zum Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung und dem Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen. Er verfügt über Kenntnisse des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts ist er der richtige Ansprechpartner für Fragen rund um Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht. Er hat umfangreiche Erfahrungen bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.