Fachanwalt

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Berufsrecht der Anwälte - § 43c BRAO, FAO

    ist ein Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Dem Fachanwalt kann durch die Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Dazu hat der Rechtsanwalt eine besondere Ausbildung zu absolvieren, die mit Prüfungen abgeschlossen wird. Der Fachanwalt hat sich jährlich weiterzubilden oder muss wissenschaftlich publizieren. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann er seinen Titel wieder verlieren. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es mehr als 18, u. a. für das Verwaltungsrecht, das Familienrecht, das Steuerrecht und das Sozialrecht.

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