• schlüssiges Handeln

    Ein konkludentes Handeln im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn jemand durch non verbales Verhalten seinen Willen zum Ausdruck bringt und dadurch ein Vertrag geschlossen wird. Der andere redliche Vertragspartner darf darauf vertrauen.


    Konkludentes Verhalten ist dadurch gekennzeichnet, dass beispielsweise durch die Handlung des Käufers darauf geschlossen werden kann, dass er einen Kaufvertrag schließen möchte. Werden im Discounter die Lebensmittel auf das Kassenband gelegt, die Ware eingescannt und bezahlt, ist dem Beobachter klar, dass für jeden Artikel, der auf dem Kassenband lag ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Es bedarf dabei weder bestimmter Worte (ausdrücklich), noch für jeden Artikel einer Unterschrift oder einer anderen Form für den wirksamen Vertragsschluss.

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