Inhalt des Beweisbeschlusses
Der Beweisbeschluss enthält:
- die Bezeichnung der streitigen Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist;
- die Bezeichnung der Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen oder der zu vernehmenden Partei;
- die Bezeichnung der Partei, die sich auf das Beweismittel berufen hat.