Schufa Klausel

  • <p>ist die Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa, seit 25.05.2018 nicht mehr gültig</p>

    Die Einwilligung muss so formuliert sein, dass sie lediglich mit Wirkung für die Zukunft widerruflich ist. Die SCHUFA-Klausel kann folgenden Wortlaut haben:


    Ich/ Wir willigen ein, dass die finanzierenden Banken der für meinen/unseren Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, Mitschuldner, Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z.B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredits übermittelt. Unabhängig davon werden die finanzierenden Banken der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung des Kredits, Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Lohnabtretung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der finanzierenden Banken, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit, erforderlich ist und dadurch meine/ unsere schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden. Soweit hiernach eine Übermittlung erfolgen kann, befreie(n) ich/wir die finanzierenden Banken zugleich vom Bankgeheimnis.1

    Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite geben, Auskunft geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten.

    Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten.


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    Die Schufa Klausel ist seit dem 25.05.2018 durch den Schufa Hinweis ersetzt und gilt nur noch für Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden. Nach Wirksamwerden der DSGVO sind Einwilligungen in die Übermittlung der personenbezogenen Daten weitestgehend unwirksam, da in den meisten Fällen die Freiwilligkeit in die Einwilligung fehlt und sich der Betroffene in einer (datenschutzrechtlichen) Zwangslage befand. [@]

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