Garantie

  • Eine Garantie ist im Rahmen eines Kaufvertrages eine Vereinbarung, mit der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, das die verkaufte Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist (Beschaffenheitsgarantie) oder für eine bestimmte Dauer behält (Haltbarkeitsgarantie)

    Eine Garantie ist im Rahmen eines Kaufvertrages eine Vereinbarung, mit der der Verkäufer oder ein Dritter die Gewähr dafür übernimmt, das die verkaufte Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist (Beschaffenheitsgarantie) oder für eine bestimmte Dauer behält (Haltbarkeitsgarantie).


    Man unterscheidet die unselbstständige Garantie und die selbstständige Garantie.


    Bei einer Garantie handelt es sich um die Zusicherung für die Beschaffenheit einer Ware durch den Hersteller oder manchmal auch durch den Händler. Damit einhergehend ist in der Regel die Zusage verbunden, einen aufgetretenen Fehler innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Oftmals wird die Garantie lediglich auf bestimmte Fehlerarten beschränkt (beispielsweise nur auf Materialfehler). Nicht selten muß sich der Kunde im Rahmen einer derartigen Garantieleistung sogar selbst an den Kosten der Reparatur beteiligen. (z.B. für Versandkosten)


    Gemäß § 443 BGB gelten für Garantieversprechen folgende Maßstäbe:

    • Die bindende Wirkung der Garantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Rechten des Käufers.
    • Die Rechte aus der Garantie stehen dem Käufer zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber zu, der die Garantie eingeräumt hat.
    • Wurde eine Haltbarkeitsgarantie übernommen, so wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer aufgetretener Sachmangel den Garantiefall auslöst.
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