Überwachungsstelle

  • <p>Überwachnungsstellen prüfen die Einhaltung von Verhaltensregeln gem. Art. 41 DSGVO<br></p>

    Überwachungsstellen sind neben den Aufsichtsbehörden akkreditierte Einrichtungen, die genehmigte Verhaltensregeln prüfen und Verstöße sanktionieren.


    Sie dienen zur Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO. Die Stelle verfügt über das geeignete Fachwissen hinsichtlich des Gegenstands der Verhaltensregeln und wurde von der zuständigen Aufsichtsbehörde akkreditiert.


    Die Überwachungsstelle erfüllt nach Art. 41 DSGVO folgende Krieterien:

    • Unabhängigkeit und Fachwissen hinsichtlich des Gegenstands der Verhaltensregeln
    • die Stelle hat ein Verfahren festgelegt, das es ihr ermöglichen, zu bewerten, ob Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die Verhaltensregeln anwenden können, die Einhaltung der Verhaltensregeln durch die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter zu überwachen und die Anwendung der Verhaltensregeln regelmäßig zu überprüfen;
    • die Stelle hat Verfahren und Strukturen festgelegt, mit denen sie Beschwerden über Verletzungen der Verhaltensregeln oder über die Art und Weise, in der die Verhaltensregeln von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter angewendet werden oder wurden, nachgeht und diese Verfahren und Strukturen für betroffene Personen und die Öffentlichkeit transparent macht
    • kein Interessenkonflikt zwischen ihre Aufgaben und Pflichten

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