Bußgelder nach DSGVO

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  • <p>Bei Verstößen gegen die DSGVO haben die Aufsichtsbehörden Geldbußen zu verhängen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.<br></p>

    Durch die DSGVO haben sich die Vorgaben für das Verhängen von Bußgeldern wesentlich verändert. Bußgelder müssen wirksam, verhältnsimäßig und abschreckend sein (Art. 83 DSGVO). Neu dabei ist, dass der Gesetzgeber die Aufsichsbehörden in der EU verpflichtet abschreckende Bußgelder zu verhängen. Dies wird sich vor allem in der Höhe auswirken.


    Die Höhe richtet sich nach der Intensität des Verstoßes und kann bis zu 20. Millionen Euro oder im Falle eines Unternehmens bis zu vier Prozent seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen. Die höhere Grenze ist entscheidend.

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