Verfassungsrecht Judikative - Gerichtswesen

  • öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Rechtsprechung - Art. 92 GG

    ist die rechtssprechende Gewalt. Sie wird in Deutschland durch die Gerichte ausgeübt. Die Judikative ist neben der Legislative und der Exekutive der dritte Funktionsbereich der Gewaltenteilungslehre.


    Mehrere hundert Gerichte stehen streitenden Parteien zur Verfügung. Die Frage ist nur, an welches Gericht wendet man sich?


    Die Juristen sprechen von der Zuständigkeit der Gerichte. Man kann die Zuständigkeit zwischen (sachlichen) und der örtlichen Zuständigkeit unterscheiden.


    Es wird in fachlichen Belangen zwischen Ordentlichen Gerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten, Finanzgerichten und Arbeitsgerichten unterschieden.


    Zu den Ordentlichen Gerichten gehören die Zivil- und Strafgerichte. Einen Überblick verschafft die folgende Grafik:

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