Beliehener

  • <p>sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die hoheitlich tätig sind<br></p>

    Der Beliehene ist eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, die durch oder aufgrund von Gesetzen einzelne hoheitliche Verwaltungsaufgaben in eigenem Namen wahrnehmen dürfen. Durch die Beleihung ist der Private dann Behörde und kann selbst Verwaltungsakte erlassen.


    Der TÜV ist ein entsprechendes Beispiel. Die Vergabe der TÜV-Plakette stellt einen Verwaltungsakt durch einen Beliehenen dar § 29 StVZO. Das selbe gilt für Werkstätten, die eine Abgasuntersuchung gem. § 47a StVZO durchführen.

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