Werden 1.000 Steine bestellt und nur 500 geliefert, liegt einer Mindermenge vor. Das steht einem Sachmangel gleich.
Eine Mindermenge setzt voraus, dass alle gelieferten Gegenstände gleicher Art und Güte sind. Werden unterschiedliche Kaufsachen in Teillieferungen versandt, findet die Vorschrift keine Anwendung.
Für den Käufer kann es wichtig sein, dass er die bestellte Menge in einer Lieferung erhält. Wird beispielsweise beim Hausbau der Estrich für einen großen Raum in mehreren Teilen geliefert, kann der Käufer damit nichts anfangen. Der Estrich muss für den gesamten Raum in einem Stück verarbeitet werden. Ansonsten kann es Unebenheiten des Fußbodens geben oder der Innenausbau verzögert sich zu sehr. In diesem Fall kann der Käufer die Teillieferung ablehnen und auf einer Gesamtlieferung des Estrichs bestehen.
Kann bei einer Mindermenge nicht nachgeliefert
werden, weil nicht genug Ware vorhanden ist, scheitert die Nacherfüllung
erst einmal. Dann kann nur die Lieferung neuer, anderer Ware zur
Nacherfüllung dienen.