gewöhnliche Verwendung

  • ist Teil der Sachmangelfreiheit

    Wann liegt bei einem gekauften Artikel ein Sachmangel vor?


    § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie ... die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, ... wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


    Zu der Beschaffenheit ... gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers... insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und ... kennen musste ... oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.



    Ist weder eine Beschaffenheit vereinbart, noch wird eine bestimmte Verwendung der verkauften Gegenstandes vorausgesetzt, so hat sich die Kaufsache zur gewöhnlichen Verwendung zu eignen.


    Die gewöhnliche Verwendung lässt sich aus der Art der Kaufsache ableiten. Eine Rolle dabei spielt auch der Personenkreis, dem der Käufer angehört. Für Verbraucher gelten andere Massstäbe als für Unternehmer, der den Gegenstand für seine gewerblichen Zwecke verwendet. Eine Rolle spielt es beispielsweise, ob ein Fahrzeug für den privaten Zweck oder für einen Jäger gekauft wird.


    Als Vergleichsmassstab gelten die Eigenschaften von Gegenständen gleicher Art bei gleichen Qualitätsstandards, beispielsweise Autos der selben Kategorie.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft