arglistige Täuschung

  • Durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wird ein Vertrag wirksam aufgelöst.

    Wird die eigene Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten, ist man selbst daran nicht mehr gebunden. In der Wirkung wird dadurch ein Kaufvertrag von Anfang an nichtig, also gilt als nie geschlossen. Dadurch kann beispielsweise der Kaufpreis zurück verlangt werden.


    1 Definition


    Arglist ist (1) ist die Täuschung (2) im Bewusstsein, (3) dass der andere Teil durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenerklärung bestimmt wird.

    2 Anfechungsfrist

    Innerhalb eines Jahres kann ein Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden:


    Beispiel: Käufer und Verkäufer haben einen Kaufvertrag geschlossen; dieser wurde jedoch nicht wirksam (§ 123 Abs. 1 BGB) angefochten. Die mit Schreiben vom 06.05.2013 erklärte Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist verfristet. Gemäß § 124 Abs. 1 BGB kann die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nur binnen Jahresfrist erfolgen. Die Frist beginnt im Fall der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, § 124 Abs. 2 S. 1 BGB. Ein bloßer Verdacht oder Kennenmüssen reichen nicht aus (Palandt-Ellenberger, a. a. O., § 124 Rdnr. 2). Der Käufer hat vorgetragen, er habe beim ersten Einsatz festgestellt, dass der Gebrauchtwagen einen Unfall hatte. Unstreitig wurde das Fahrzeug am 22.03.2012 zur Nachbesserung zur Beklagten gebracht. Damit begann die Frist zur Anfechtung spätestens am 22.03.2012 und war jedenfalls am 06.05.2013 abgelaufen.

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