Versammlung

  • Grundrecht der Versammlungsfreiheit

    Versammlung ist das Zusammenkommen mehrerer Menschen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. (Pieroth/Schlink, RN 689) Die Anzahl der Mindeszahl an Teilnehmern ist umstritten: von mindestens 2 Personen (arg. Schutz vor Isolation) über mindestens drei (arg. natürlicher Sprachgebrauch) bis hin zu 7 Leute (arg. §§ 56 BGB und 73 BGB) auch der gemeinsame Zweck ist umstritten.


    Der Begriff der Versammlung kann je nach Rechtsgebiet auch weitere Bedeutungen haben:


    Im Bereich des Vereinsrecht wird in der Regel die Mitgliederversammlung gemeint, im Aktienrecht ist die Aktionärsversammlung einschlägig.

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