Klammerprinzip

  • <p>Allgemeine Regeln werden vor die Klammer gezogen</p>

    Nach dem sogenannten Klammerprinzip wurden mit den Normen des 1. Buches des BGB (Allgemeiner Teil = AT) Gemeinsamkeiten aller Reglungsbereiche "vor die Klammer" gezogen. Die Normen des AT gelten subsidiär (wenn keine anderen Sonderregeln enthalten sind).


    Das Klammerprinzip (auch Klammertechnik genannt) wird in jedem Gesetz genutzt. Normen, die immer dann gelten, wenn keine Sondernormen einschlägig sind, werden an den Anfang des Gesetzes gestellt. Sie sind immer mit zu beachten.


    Bsp: Die Normen zum Rechtsgeschäft gelten immer. Teil dieser Regeln sind Normen, die vorgeben, wie mit Rechtsgeschäften von Minderjährigen umzugehen ist. Das bedeutet, dass der Minderjährigenschutz (§§ 104 ff BGB) beim Kaufvertrag genauso zu beachten ist, wie bei der Gründung einer GbR, wenn ein Minderjähriger Gesellschafter werden soll.


    Im BGB AT finden sich unter anderem: Vereinrecht, Willenerklärung, Anfechtung, Minderjährigenrecht, Stellvertretung, Fristen und Verjährung

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