Informierte Einwilligung

  • Durch eine wirksame informierte Einwilligung erlaubt der Betroffene dem Verantwortlichen seine personenbezogenen Daten zu verarbeiten. An eine Einwilligung werden besondere Anforderungen gestellt.

    Im Datenschutzrecht spielt die informierte Einwilligung eine besondere und bedeutende Rolle.


    1 Einführung

    Grundsätzlich ist dier Verarbeitung personenbezogender Daten verboten. Dieses Verbot mit Erlaubnisvorbehalt wird durch die informierte Einwillgung aufgehoben. Willigt der Betroffene in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein, kann der Verantwortliche die Daten innerhalb des Zweckes der Datenerhebung nutzen. Daneben sieht die DSGVO noch weitere fünf gesetzliche Erlaubnistatbestände vor, wann persönliche Daten verarbeitet werden dürfen.


    An die informierte Einwilligung werden formell und inhaltlich besondere Anforderungen gestellt. Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten, ist die Einwilligung unwirksam und die Verarbeitung bleibt verboten.


    2 Systematik der Einwilligung

    Die Einwilligung dient dem Schutz des Betroffenen vor einer unzulässigen Verarbeitung seiner Angaben. Dies vor Augen, hat die Einwilligung im Datenschutzrecht eine andere Bedeutung, als umgangssprachlich oder zivilrechtlich anzunehmen ist. Dem grundsätzlichen Verbot der Verarbeitung steht der Vorbehalt der Erlaubnis mit Hilfe der Tatbestände des Art. 6 Abs. 1 DSGVO entgegen.


    Die Einwilligung durchbricht das Verarbeitungsverbot und macht die Nutzung der Daten rechtmäßig. Neben der Einwilligung ist aber auch die Verarbeitung infolge vertraglicher Nutzung ein weiterer Erlaubnistatbestand. Diese stehen parallel nebeneinander. Ist einer der Tatbestände erfüllt, wird ein zweiter nicht benötigt. Darf also aufgrund vertraglicher Nutzung die Datenverrarbeitung erfolgen, ist eine Einwilligung nicht notwendig bzw. sogar schädlich.


    3 Definition

    Die Einwilligung ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (Art. 4 DSGVO Nr. 11).


    3.1 Freiwillig


    Freiwillige Einwilligung bedeutet, dass die Erklärung ohne Zwang erfolgt. Der Zwang kann sich auch mittelbar ergeben, unter anderem, wenn das Fehlen der Einwilligung zu einem Nachteil für den Betroffenen führt. Soweit die Einwilligung Grundlage für ein Rechtsgeschäft sein soll, ist von Zwang auszugehen.


    Art. 7 Abs. 4 DSGVO setzt als Maßstab für die Prüfung der Freiwilligkeit dabei an, ob die Einwilligung erforderlich ist. "Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand ... Rechnung getragen werden, ob ... die Erfüllung eines Vertrags ... von der Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind."


    Die wirksame Einwilligung nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO, Art. 7 Abs. 4 DSGVO erfordert eine freie Entscheidung des Betroffenen. Wird der Abschluss eines Vertrages von der Erhebung bestimmter Angaben abhängig gemacht, so entsteht eine Zwangslage, in der keine freiwillige Entscheidung getroffen wird. Daher ist die Verwendung von Einwilligungen in Formularen zur Selbstauskunft bei Mietinteressenten der falsche Ansatz zur Datenerhebung. Die Erforderlichkeit nimmt im Rahmen der Rechtsprüfung einen wesentlichen Bestandteil ein.


    Auch wenn eine Abhängigkeit, insbesondere bei wirtschaftlicher Abhängigkeit entfällt die Freiwilligkeit. Daher spielt die Freiwilligkeit im Beschäftigtendatenschutz eine untergeordnete Rolle.


    Die Einwilligung sollte keine weiteren Sachverhalte enthalten oder mit diesen verknüpft sein. Das Ersuchen um Einwilligung hat in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so zu erfolgen, dass es von anderen Sachverhalten für den Betroffenen klar zu unterscheiden ist. Der Text zur Einwilligung ist entsprechend zu formulieren. Verstöße dagegen führen zur Unverbindlichkeit der Einwilligung, was einem Verstoß gegen die DSGVO zur Folge hat.


    3.2 Konkret


    Sie muss sich auf einen konkreten Sachverhalt der Verarbeitung beziehen.


    3.3 Informiert


    In informierter Weise erfolgt die Einwilligung, wenn zuvor klar und deutlich beschrieben wurde, für was die Einwilligung gilt. Der Betroffene soll zu jeder Zeit wissen, was mit seinen persönlichen Informationen passiert. Das bedeutet, dass der Zweck der Verarbeitung und der Umfang der Einwilligung klar formuliert. Der Zweck ist so konkret wie möglich zu benennen.


    3.4 Unmissverständlich


    Unmissverständlich beschreibt eine eindeutig abgegebene Einwilligung. Das bedeutet, sie darf nicht mit anderen Inhalten vermischt werden. Dies ist beispielweise dann der Fall, wenn eine Einwilligungserklärung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist.


    3.5 Erklärung


    Die Willensbekundung schließt eine Einwilligung durch Schweigen aus. Die Einwilligung kann durch Erklärung oder sonstige eindeutig bestätigende Handlung (konkudent) erfolgen. Eine Erklärung liegt im Ankreuzen, anklicken oder durch "ja"-Sagen vor oder in Form einer schriftlichen Erklärung. Sie kann auch elektronisch erfolgen, etwa durch Anklicken eines Kästchens beim Besuch einer Internetseite, durch die Auswahl technischer Einstellungen für Dienste der Informationsgesellschaft. Die Handlung zur Einwilligung ergibt sich aus dem jeweiligen Kontext, aus dem das Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten konkret signalisiert wird. Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person stellt keine Einwilligung dar. Wird der Betroffene auf elektronischem Weg zur Einwilligung aufgefordert - etwa auf einer Webseite oder in einer App -, so hat die Aufforderung in klarer und knapper Form und ohne unnötige Unterbrechung des Dienstes, für den die Einwilligung gegeben wird, zu erfolgen.


    Die Betroffene Person gibt mit der Erklärung zu erkennen, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

    4 Umfassende Informationen


    Betroffene müssen vor jeder Verarbeitung umfassend über den Zweck und Inhalt der Datennutzung informiert werden und können dann einwilligen. Die Einwilligungserklärung darf nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt werden oder mit anderen Erklärungen gekoppelt werden. Sie soll in allgemeiner Sprache verständlich formuliert sein.

    5 Einfacher Widerruf der Einwilligung


    Die Einwilligungserklärung ist für die Zukunft jederzeit widerrufbar. Darauf ist der Betroffene ausdrücklich hinzuweisen. Für die Widerrufbarkeit dürfen keine besonderen Hürden aufgebaut werden.


    Einfach ist beispielsweise der Abmeldelink in einem Werbe-Newsletter. Klickt der Betroffene auf diesen Link wird er automatisch in der Empfängerliste gesperrt und erhält dadurch keine Werbe-Newsletter mehr. Verlinkt der Hyperlink jedoch auf Einstellungen in einem durch Passwort gesicherten Nutzerbereich, liegt wahrscheinlich kein einfacher Widerruf mehr vor. Die Hürde besteht darin, dass sich der Nutzer erst mit Nutzernamen und Passwort anmelden muss und dann erst durch Veränderung seiner Einstellungen den Widerruf erklären kann.

    6 Bußgelder


    Verstöße werden durch Bußgelder nach DSGVO bis zu 20 Mio Euro bzw. 4% des Jahresumsatzes bei Unternehmen geahndet.


    7 Alternativen


    Eine mögliche Alternative zur freiwilligen Einwilligung ist die Hinweislösung, die unter anderem von der Schufa (Schufa-Hinweis) genutzt wird. Hierbei sind jedoch Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO abzuwägen.

    juristi.kon Fachwissen

    Das Recht der DSGVO steht hier imWiderspruch zur Systematik des deutschen Zivilrechts. Die Einwilligung muss konkret nachgewiesen werden. Es reicht nicht die Möglichkeit der Kenntnisnahme. voraussetzung für die wirksame Einwilligung ist die vorherige Kenntnisnahme und dann die Einwilligung.

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