ist der begünstigte Dritte bei einem Berliner Testament
Der gesamte Nachlass geht zuerst einheitlich auf den überlebenden Ehegatten und dann von diesem zusammen mit dessen Vermögen auf den Schlusserben über. Dieser ist nur der Erbe des längerlebenden Ehepartner. Er muss also dessen Tod überleben. Der Schlusserbe hat keine Anwarschaft auf das Erbe, so wie der Nacherbe. Er kann jedoch bereits nach dem ersten Erbfall einen Pflichtteil verlangen. Faktisch ist er zunächst enterbt. Dies geht aber nur insoweit er gegenüber dem erstverstorbenen Ehegatten auch pflichtteilsberechtigt war.