Legaldefinition: Das Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren ein Kartenzahlverfahren, bei dem vom Zahlungskonto eines Zahlers kartengebundene Zahlungsvorgänge auf das Zahlungskonto eines Zahlungsempfängers geleistet werden, unter Zwischenschaltung des Kartenzahlverfahrens, eines Emittenten (auf der Seite des Zahlers) und eines Acquirers (auf der Seite des Zahlungsempfängers)
Art. 2 VO (EU) 2015/751 vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
Darunter fallen Kreditkartenzahlungen per Visacard oder Mastercard. Seit 13.01.2018 dürfen für diese Zahlungen gegenüber Verbrauchern keine Gebühren als Zahlungsmittel im Online Shop berechnet werden § 270a BGB