Legaldefinition: Zahlungsdienste sind die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Kunden oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister durch Lastschriftgeschäft, Überweisungsgeschäft oder Zahlungskartengeschäft ohne Kreditgewährung (Zahlungsgeschäft, § 1 Abs. 2 ZAG),