Lastschrift

  • bezeichnet einen Zahlungsvorgang

    Legaldefinition: Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zur Belastung des Zahlungskontos des Zahlers, dem dieser gegenüber dem Zahlungsempfänger, dessen Zahlungsdienstleister oder seinem eigenen Zahlungsdienstleister zustimmt. (§ 1 Abs. 4 ZAG)

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