Geschäftsfähigkeit

  • Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abschliessen zu können.

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können.


    Dies ist man nach dem BGB wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Geschäftsunfähig ist ein Kind, das noch keine sieben Jahre alt ist (§ 104 BGB). Dazwischen ist man beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Das bedeutet, das Rechtsgeschäfte erst dann wirksam sind, wenn z. B. die Eltern zugestimmt haben. Der Zustand bis zur Erklärung wird als schwebend unwirksames Rechtsgeschäft bezeichnet. Die Geschäftsfähigkeit ist ein Unterfall der Handlungsfähigkeit.


    Die Geschäftsfähigkeit ist in einem Unterabschnitt des BGB im Allgemeinen Teil geregelt und wird in der Regel auch als Minderjährigenschutz verstanden.

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