Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger (zweiseitiger) Vertrag. Bei einem Kaufvertrag haben sich der Verkäufer und Käufer auf eine bestimmte Kaufsache zu einem bestimmten Kaufpreis geeinigt. Die Vertragsart ist der mit Abstand am häufigsten geschlossene und im Alltag wichtigste gesetzlich normierte Vertrag. In der Regel wird der Vertrag in konkludenter Form geschlossen, beispielsweise beim Einkauf am Kassenband im Lebensmitteleinzelhandel.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die rechts- und sachmangelfreie Kaufsache zu übergeben und zu übereigenen. Die Sachmangelfreiheit ist eine Hauptleistungspflicht.
Die Hauptleistungspflichten des Käufers bestehen darin, den Kaufgegenstand abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
Der Kaufvertrag ist in § 433 BGB definiert. Die Ansprüche des Käufers bei einem Sachmangel beschreibt § 437 BGB.
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