• Genehmigung für handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte

    Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts

    1. zu einer Verfügung und zur Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung, durch die der Betreute
      • a) ein Erwerbsgeschäft oder
      • b) einen Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein Erwerbsgeschäft betreibt,

      erwirbt oder veräußert,

    2. zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, und
    3. zur Erteilung einer Prokura.

    Fassung ab 01. Jan 2023


    _______________________________


    Fassung bis einschl 31. Dez 2022


    § 1852 BGB Befreiung durch den Vater


    (1) Der Vater kann, wenn er einen Vormund benennt, die Bestellung eines Gegenvormunds ausschließen.


    (2) Der Vater kann anordnen, dass der von ihm benannte Vormund bei der Anlegung von Geld den in den §§ 1809 BGB, 1810 BGB bestimmten Beschränkungen nicht unterliegen und zu den im § 1812 BGB bezeichneten Rechtsgeschäften der Genehmigung des Gegenvormunds oder des Familiengerichts nicht bedürfen soll. Diese Anordnungen sind als getroffen anzusehen, wenn der Vater die Bestellung eines Gegenvormunds ausgeschlossen hat.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft