• Genehmigung bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen

    Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts

    1. zum Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags oder zu einem anderen Vertrag, durch den der Betreute zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, wenn das Vertragsverhältnis länger als vier Jahre dauern soll, und
    2. zu einem Pachtvertrag über einen gewerblichen oder land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

    Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn der Betreute das Vertragsverhältnis ohne eigene Nachteile vorzeitig kündigen kann.


    Fassung ab 01. Jan 2023


    ____________________________


    Fassung bis einschl 31. Dez 2022


    § 1853 BGB Befreiung von Hinterlegung und Sperrung


    Der Vater kann den von ihm benannten Vormund von der Verpflichtung entbinden, Inhaber- und Orderpapiere zu hinterlegen und den in § 1816 BGB bezeichneten Vermerk in das Bundesschuldbuch oder das Schuldbuch eines Landes eintragen zu lassen.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft