sind Anweisungen einer Behörde an nachfolgende untere Behörden
- Verwaltungsvorschriften sind abstrakt-generelle Anordnungen einer
Behörde an nachgeordnete Behörden, die auf der Weisungskompetenz beruhen
und die Normanwendung und Ermessensausübung steuern und
vereinheitlichen sollen. Ihre Wirkung beschränkt sich grundsätzlich auf
den staatlichen Innenbereich. Art. 84 Abs. 2 GG enthält eine allgemeine Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften.
- Der
Begriff der Verwaltungsvorschrift umfasst alle Regelungen, die
innerhalb der Verwaltung von übergeordneten Behörden gegenüber
nachgeordneten Behörden oder vom Vorgesetzten gegenüber nachgeordneten
Dienststellen oder Bediensteten erlassen werden und Organisation und
Handeln der Verwaltung näher bestimmen. (Ramsauer, Die Assossorenprüfung
im öffentlichen Recht, 5. Auflage, RNr. 30.71) Die Terminologie reicht
von Erlasse, Richtlinien und Dienstanweisungen über
Verwaltungsverordnungen und Weisungen bis zu Hausmitteilungen oder
technischen Anweisungen (TA Luft).