Die Behörde ist (1) jede Organisationsgliederung, die (2) aufgrund von Rechtssätzen des öffentlichen Organisationsrechts (3) als solche (4) für einen Träger der öffentlichen Verwaltung (5) nach außen in Erscheinung tritt und (6) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies kann auch eine Stiftung durch ihren Stiftungsvorstand sein.