§ 1934 BGB

  • Erbrecht des verwandten Ehegatten

    Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er zugleich als Verwandter. Der Erbteil, der ihm auf Grund der Verwandtschaft zufällt, gilt als besonderer Erbteil.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft