Vertragsschluß

  • Ein Vertragsschluss kommt durch einen Antrag und die danach erfolgende Annahme zustande.

    Ein Vertragsschluss kommt durch einen Antrag und die danach erfolgende Annahme zustande. Der Antrag enthält die Hauptleistungspflichten des Vertrages, die Annahme kann nur durch ein eindeutige Ja zum Antrag erfolgen.


    Beispiel: Der Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages lautet oft: "Ich möchte den Artikel zum Preis von 1,29 Euro gern kaufen". Der Verkäufer sagt dann in etwa "ich verkaufe den Artikel zum genannten Preis." Damit wird der Kaufvertrag geschlossen. Diese Situation erlebt man fast täglich beim Einkaufen, wobei keiner der Beteiligten etwas sagt, sondern stillschweigend handelt.

    Ort des Vertragsschlusses ist derjenige, bei welchem die Annahmeerklärung wirksam wird. Ein Vertrag wird oft zwischen Menschen geschlossen, die sich nicht persönlich gegenüber stehen. Sie können über das Telefon oder per Brief bestellen. Dann ist es wichtig, an welchem Ort der Vertrag geschlossen wird. Wann die Annahmeerklärung abgegeben wird, können die Vertragsparteien auch per AGB regeln. Bei einem Fernabsatzvertrag findet man den Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den AGB´s des Verkäufers (z.B. Quelle). Danach bestimmt sich auch der Ort des Vertragsschlusses.

    In der Regel ist dies der Ort, an dem die Annahmeerklärung dem Empfänger zugeht. Im Falle des § 151 BGB der Ort ihrer Abgabe.

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