Vertrag

  • Der Vertrag ist die Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

    Der Vertrag ist ein zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft. Er setzt mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Der Vertrag wird definiert als die von zumindest zwei Personen erklärte Willenübereinstimmung zur Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Der Vertrag kommt durch Angebot (besser: Antrag) und Annahme zustande.


    Der Vertrag setzt Rechtsfolgewillen voraus.


    Aus dem Vertrag ergeben sich die einzelnen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Es wird zwischen Hauptleistungspflichten und Nebenleistungspflichten unterschieden.

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