Baubetreuungsvertrag

  • Zivilrecht - Besonderes Schuldrecht - Geschäftsbesorgungsvertrag

    ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem der Baubetreuer sich verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Bauherren die Planung, Durchführung und Abrechnung des Bauvorhabens zu übernehmen.


    Die gewerbliche Baubetreuung ist nach § 34c GewO erlaubnispflichtig. Zum Schutze der Käufer gilt die Makler- und Bauträgerverordung in der Form vom 7.11.1990. Die Baubetreuung ist von der Bauträgerschaft abzugrenzen.

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