ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem der Baubetreuer sich verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Bauherren die Planung, Durchführung und Abrechnung des Bauvorhabens zu übernehmen.
Die gewerbliche Baubetreuung ist nach § 34c GewO erlaubnispflichtig. Zum Schutze der Käufer gilt die Makler- und Bauträgerverordung in der Form vom 7.11.1990. Die Baubetreuung ist von der Bauträgerschaft abzugrenzen.