Kausalgeschäft

  • Zivilrecht - Allgemeines Schuldrecht

    Nach dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist von dem dinglichen Erfüllungsgeschäft (z.B. Eigentumsübertragung) das ihm zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft oder Kausalgeschäft (z.B. Kauf) zu unterscheiden. Die Unwirksamkeit des Kausalgeschäftes lässt daher regelmäßig das Erfüllungsgeschäft unberührt und gibt nach Durchführung des Erfüllungsgeschäfts nur einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung.

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