Outsourcing

  • Zivilrecht - Arbeitsrecht

    nennt man die Vergabe einer Gesamtleistung an einen Dienstleister. Dieser sitzt ausserhalb des Unternehmens, der die Gesamtleistung vergibt. Der externe Anbieter tritt als Systemlieferant auf, er erbringt ein geschlossenes Dienstleistungspaket anstelle einzelner Komponenten. Es erfolgt die Auslagerung von Produktionsschritten aus einem Unternehmen. Dabei können die Arbeitnehmer aus dem bisherigen Betrieb übernommen werden.

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